Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden vertreten die zwei weiteren Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes.