Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein pro Geschäftsjahr mit mehr als 10.000 Euro belasten und Grundstücks- und Mietverträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.