Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, darunter die/der erste Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.