Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.