Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal fünf Vorstandsmitgliedern, mindestens jedoch aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.