Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Kirchengemeindepfarrer kraft Amtes), dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende.
Über Erwerb und Veräußerung einer Immobilie beschließt die Mitgliederversammlung.