Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Geschäften, die einen Wert von mehr als 5000 EUR betreffen und bei Grundstücke betreffenden Geschäften, ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.