Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern (dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister) und aus höchstens zwei weiteren Mitgliedern(dem Schriftführer und dem Beisitzer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.