Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.