Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Ausgaben und Entscheidungen über 10.000,--EUR entscheiden die Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Ausgaben und Entscheidungen über 30.000,--EUR entscheidet die Mitgliederversammlung.