| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Ersten Vorsitzenden, dem/der Zweiten Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als € 10.000,00 sind für den Verein nur dann verbindlich, wenn ihnen der Beirat schriftlich zugestimmt hat. |