Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und elf weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter zwei Stellvertreter des Vorsitzenden und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Kreditaufnahmen über 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.