Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellv. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den Stellv. Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer.