Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Vereinbarungen mit der Künstlersozialkasse über die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Künstlersozialabgabe bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.