Aufgabenkreis: Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach Weisung des ersten Vorsitzenden entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes. Als laufende Geschäfte gelten auch die Beantragung von Fördermitteln und die Verpflichtung des Vereins bis zur Höhe von € 1.500,- je Rechtsgeschäft.