Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Personen. Dies sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und die Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den Vorsitzende/n oder die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.