Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Beisitzer/in, der/dem Kassenwart/in und der/dem Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.