Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (President), dem designierten Vorsitzenden (President Elect), dem unmittelbar vorangegangenen Vorsitzenden (Past President) und dem Schatzmeister sowie Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der President, der President Elect oder der Past President.
Über die Aufnahme von Darlehen entscheidet die Mitgliederversammlung.