Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende.
Für Geschäfte mit einem Wert von mehr als 3.000 Euro im Einzelfall ist die schriftliche Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.