Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter jeweils einzeln.Über Konten des Vereins kann nur der Vorsitzende oder der Stellvertreter jeweils mit dem Kassenwart gemeinsam verfügen.