Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden zweiten und dritten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender.
Aufgabenkreis: Vertretung des Vorstandes in den Gesellschafterversammlungen der Tochterfirmen des Vereins sowie bei Unternehmen, an denen der Verein beteiligt ist sowie die Verwaltung des Vereins und der sich daraus ergebenden Geschäfte des Vereins.