Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden und kann um den Geschäftsführer und Schatzmeister erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ist nur ein Vorsitzender gewählt, hat er Alleinvertretungsbefugnis.