Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten. Außergerichtlich ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsbefugt.