Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Ausgaben mit einem Betrag von über 5.000,00 EUR über den Haushaltsansatz bedürfen der Einwilligung des Beirates.