Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und Sprecher, dem Schriftführer, dem Kassenwart und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.