Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 5.000,--€ wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.