Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart,dem Jugendwart und dem Elternvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein, im übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.