Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Bei Rechtsgeschäften bis EUR 10.000,- ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt. Ansonsten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.