Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist das Präsidium. Es besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Bundeschatzmeister, dem Bundessprecher und dem Frauenbeauftragten.
Je zwei Präsidiumsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme und Vergabe von Darlehen.