Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, und zwar aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, der zugleich Kassierer sein kann, dem Kassenwart und einem oder zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.