Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zu Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen ist der Vorstand nicht befugt.
Bei einer Kreditaufnahme von mehr als 5.000,00 Euro bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.