Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
1. dem Vorsitzenden
2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
3. einem vom Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr zu benennenden Vertreter
4. dem Verwaltungsleiter Handlungsbereich Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (HESB)
5. drei weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen einer evangelischer Soldat sein muss
6. den Vorsitzenden der LAG
7. den Leitenden Militärdekanen der Evangelischen Militärdekanate oder deren Stellvertreter, sofern im betreffenden Militärseelsorgebereich keine LAG vorhanden ist
8. Hauptgeschäftsführer
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.