Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem PPräsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro oder mit einer Bindungswirkung von mehr als seche Monaten ist ein Beschluss des Vorstandes erforderlich.