Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer sowie gegebenenfalls einem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende können den Verein jeweils allein vertreten.