Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden sowie dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.