| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
In geldlichen Dingen und Rechtsangelegenheiten zeichnen zwei Vorstandsmitglieder. |