Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden,dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zeichnungsberechtigt gegenüber den Banken und Kreditinstituten sind ausschließlich der erste Vorsitzende mit dem Schatzmeister gemeinsam.