Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem Schatzmeister. Bei längerer Verhinderung wird es vertreten durch den Schatzmeister.