Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Geschäften, die den Verein in Höhe von mehr als 2.000,00 € verpflichten, sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt.