| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal vier Personden, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder, darunter des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden. |