Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu fünf weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtllich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender.