Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch ein ihn vertretendes Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Beschlüsse des Vorstands oder der Mitgliederversammlung, die eine Verfügung über die Grundstücke in 14129 Berlin, An der Rehwiese 29 und 30 zum Gegenstand haben, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern.