Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer und dem ersten Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.