Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Kassenwart hat für Bankgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis.