Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300,- € bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Beirats.