Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, darunter die/der Vorsitzende, zwei bis vier stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.