Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 72,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung zugestimmt hat.