Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Bankgeschäfte und Zahlungsverkehr vertritt der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende zusammen mit dem Schatzmeister.