Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer (zweiten Vorsitzenden), dem Schatzmeister, dem Beauftragten für die Koordination der technischen Vereinsaktivitäten bzgl. der OSGi-Technologie und dem Beauftragten für die Koordination der marktorientierten Vereinsaktivitäten bzgl. der OSGi-Technologie.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.