Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart/Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit..
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens drei der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder vertreten.